Für Kulturschaffende
Allgemeine Fragen
Welche Aufgaben hat Schule+Kultur?
Schule+Kultur ist die kantonale Fachstelle für kulturelle Bildung und kulturelle Teilhabe in den Schulen. Vor diesem Hintergrund stellt Schule+Kultur ein vielfältiges kulturelles Angebot für Schulklassen zusammen und subventioniert diese. Schule+Kultur (ko)produziert zudem eigene Vermittlungsangebote, kooperiert mit Kulturschaffenden, Kunstvermittler/innen und Kulturinstitutionen und unterstützt Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Kulturinstitutionen.
Mit wem arbeitet Schule+Kultur zusammen?
Schule+Kultur agiert an der Schnittstelle zwischen Kulturschaffenden, Kulturinstitutionen und Schulen. Die Fachstelle gehört zur Abteilung Pädagogisches im Volksschulamt der Bildungsdirektion Kanton Zürich und ist auch im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes tätig. Schule+Kultur richtet sich somit an die Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen und das Berufsvorbereitungsjahr. Das Angebot steht sowohl Regel- als auch Sonderschulen zur Verfügung. Zu den Kulturanbietenden zählen zahlreiche Zürcher Kulturinstitutionen und professionelle freie Kulturschaffende und -organisationen.
Fragen zur Zusammenarbeit
Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit
Wie wählt Schule+Kultur ihre Angebote aus?
Folgende Kriterien muss ein Angebot erfüllen, damit es für eine Aufnahme ins Programm von Schule+Kultur in Frage kommt:
- Das Angebot richtet sich an Schulklassen der Volksschule und/oder Sek II.
- Das Angebot ermöglicht den Schüler/innen die Auseinandersetzung mit kulturellen und künstlerischen Inhalten und nimmt Bezug auf deren Lebenswelt.
- Diese Auseinandersetzung kann einerseits rezeptiv sein (z.B. Konzert, Vorstellung), andererseits soll die Beteiligung der Schüler/innen bewusst gefördert werden, indem die Angebote interaktiv, partizipativ oder kollaborativ angelegt sind.
- Das Angebot wird von Fachpersonen mit entsprechender Ausbildung und/oder Erfahrung in der Kulturvermittlungspraxis geleitet. Ein regionaler Bezug zum Kanton Zürich wird begrüsst.
- Das Angebot berücksichtigt die Bedürfnisse von Bildung und Schule; vgl. dazu die Arbeitsprinzipien im Programm «Kultur macht Schule» (erarbeitet von Carmen Mörsch im Auftrag der Fachstelle Kulturvermittlung Kanton Aargau) sowie der Ratgeber «Kunstlabore: Für mehr Kunst in Schulen!».
Für die Auswahl verantwortlich sind die Expertinnen und Experten der einzelnen Kunstsparten von Schule+Kultur. Sie entscheiden darüber, welche Veranstaltungen die Fachstelle mitfinanziert und ausschreibt. Bei gewissen Programmen werden zudem externe Fachpersonen beigezogen.
Generell ist zu beachten, dass Schule+Kultur viel mehr Anfragen erhält, als in das Angebot aufgenommen werden können. Schule+Kultur fokussiert bei Neuaufnahmen deswegen primär auf Angebote, die das bestehende Programm sinnvoll ergänzen.
Wie kann ich mich für eine Aufnahme ins Angebot von Schule+Kultur bewerben?
Kulturanbieter/innen richten ihr Angebot an die für die jeweilige Sparte verantwortliche Person im Team von Schule+Kultur. Spartenübergreifende Angebote sind ebenfalls willkommen.
Die Bewerbung umfasst folgende Unterlagen (max. vier A4-Seiten): Angebotsbeschreibung mit Bezügen zum Lehrplan 21 (Volksschule), Anschauungsmaterial (sofern vorhanden), Budget, Eckdaten wie Durchführungsort, Zielpublikum, Gruppengrösse, Dauer sowie den Lebenslauf mit nachgewiesenen Ausbildungen und/oder Erfahrungen in der Kulturvermittlungspraxis der verantwortlichen Person(en).
Gibt es feste Eingabetermine?
- Für Angebote der Sparte «Literatur» gibt es für Neubewerbungen folgende Eingabefrist: Interessierte Autor/innen senden bis Ende Oktober ein aktuelles Buch, eine Bibliographie mit Altersempfehlungen und einen Lebenslauf (mit Angaben über Erfahrungen mit Lesungen an Schulen) an Schule+Kultur. Die Bewerbung wird von der Arbeitsgruppe «Literatur» geprüft. Entscheide werden im Frühling kommuniziert.
- Im Bereich «Kunst und Wissen» gibt es für neue Kooperationen einen Eingabetermin pro Jahr. Schule+Kultur kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl neuer Angebote auswählen. Gesucht sind Projekte, die unser Angebot ergänzen, unseren Qualitätskriterien entsprechen, handlungsorientiert bis partizipativ sind und einen Bezug zur Lebenswelt der Kinder/Jugendlichen haben. Zwei externe Fachpersonen beraten bei der Auswahl. Die Angebote müssen jeweils für eine Schulklasse (Kindergarten bis Sek II möglich) konzipiert sein. Bitte senden Sie Ihre Eingabe mit folgenden Angaben: Projektbeschrieb (1 Seite), Beschreibung des Beteiligungsgrades der Schüler/innen, Schulstufe, Dauer, Rolle der Lehrperson, Mehrwert für Schulen, CV der Vermittlungsperson bis zum 1. März 2025 an Silvia Hildebrand. Der Entscheid wird vor den Sommerferien kommuniziert, ggf. werden vorher Gespräche oder Hospitationen durchgeführt. Ausgewählte Angebote werden ab Herbst 2024 ausgeschrieben.
- Für alle anderen Sparten kann man sich das ganze Jahr bewerben. Allgemein ist jedoch zu beachten, dass Schule+Kultur sehr viele Anfragen erhält, weswegen die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt und nicht alle Bewerbungen ins Angebot aufgenommen werden können.
Wie alt sind die Schüler/innen auf welcher Schulstufe? Was sind Zyklen?
Zyklus 1 (Primarschule):
1. Kindergarten: 4-5 Jahre
2. Kindergarten: 5-6 Jahre
1. Primarklasse: 6-7 Jahre
2. Primarklasse: 7-8 Jahre
Zyklus 2 (Primarschule):
3. Primarklasse: 8-9 Jahre
4. Primarklasse: 9-10 Jahre
5. Primarklasse: 10-11 Jahre
6. Primarklasse: 11-12 Jahre
Zyklus 3 (Sekundarschule I):
1. Sekundarklasse: 12-13 Jahre
2. Sekundarklasse: 13-14 Jahre
3. Sekundarklasse: 14-15 Jahre
Mittelschule/Kantonsschule/Gymnasium:
Langgymnasium: nach der 6. Primar: 12-18 Jahre
Kurzgymnasium: nach der 2. oder 3. Sek: 13/14-18/19 Jahre
Berufsvorbereitungsjahr, 10. Schuljahr:
nach der obligatorischen Schulzeit, 1 Jahr: ca. 15 Jahre
Berufs(fach)schulen, Berufsmaturitätsschulen:
nach der obligatorischen Schulzeit, parallel zur Ausbildung: 15-18 Jahre
Ist ein Bezug meines Angebotes zum Lehrplan 21 notwendig?
Ja, die Angebote stellen einen Bezug zum Schulstoff und zu den Kompetenzen im Lehrplan 21 her und lassen sich in den Unterricht einbetten. Zu beachten ist, dass der Lehrplan 21 nur für die Volksschule (Kindergarten, Primar- und Sekundarschule) gilt. Einen Überblick sowie hilfreiche Erklärungen zum Zürcher Lehrplan 21 finden Sie hier.
Muss ich für eine Zusammenarbeit mit Schule+Kultur selbständig erwerbend sein?
Ist eine Zusammenarbeit auf Basis der Selbständigkeit nicht möglich, kann Schule+Kultur Kulturanbietende für die Dauer des Projektes ausnahmsweise anstellen. Selbständig Erwerbende benötigen einen Nachweis der Sozialversicherungsanstalt (SVA), der nicht älter als zwei Jahre ist. Nähere Informationen finden Sie bei unseren Downloads.
Wie werde ich von Schule+Kultur für meine Arbeit entschädigt?
Kulturanbieter/innen werden von Schule+Kultur mit einem Honorar resp. einem Lohn entschädigt. Diese richten sich nach dem Aufwand und der Dauer eines Projektes. Schule+Kultur verwendet feste Ansätze, die mit Hilfe der Honorarempfehlungen der Berufsverbände regelmässig evaluiert werden.
Wie und zu welchem Zeitpunkt wird abgerechnet?
Kulturanbieter/innen stellen Schule+Kultur nach Durchführung ihres Angebots eine Rechnung; Merkblätter und Abrechnungsformulare finden Sie bei unseren Downloads. Rechnungen werden in der Regel innert 30 Tagen beglichen.
Beteiligt sich Schule+Kultur auch an den Konzeptionskosten?
Eine Beteiligung an den Konzeptionskosten ist normalerweise nicht möglich. Schule+Kultur finanziert und organisiert bei Bedarf jedoch eine Probeklasse und steht den Kulturanbieter/innen beratend zur Seite.
Können Spesen (Bsp. Reisekosten) abgerechnet werden?
Bei Projekten in Schulhäusern können Fahrt- oder Materialspesen gemäss der Vereinbarung gegen Originalbeleg abgerechnet werden.
Sind Zusammenarbeitsverträge und -vereinbarungen (Bsp. Workshops im Schulhaus, Kooperation mit einer Institution etc.) grundsätzlich unbefristet?
Schule+Kultur ist darum bemüht, das kulturelle Angebot möglichst aktuell und abwechslungsreich zu halten und orientiert sich auch an der Nachfrage der Lehrpersonen. Es sollen verschiedene Kulturanbietende die Chance erhalten, bei Schule+Kultur ins Programm zu kommen. Deswegen wird die Kooperation regelmässig evaluiert und gegebenenfalls angepasst oder beendet.
Kann ein Zusammenarbeitsvertrag von Schule+Kultur oder von mir einseitig gekündigt werden?
Ja, eine Zusammenarbeit kann sowohl im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst als auch von beiden Parteien einseitig gekündigt werden.
Unterstützt Schule+Kultur auch Einzelprojekte, die direkt zwischen der Schule und mir vereinbart wurden? Wie sehen in einem solchen Fall die Konditionen und Abläufe aus?
Auf Anfrage kann Schule+Kultur die finanzielle Unterstützung von Projekten zwischen einer Schule und Kulturschaffenden prüfen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein Projektbeschrieb mit Budget. Zwischen Schule und Kulturschaffenden ist eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit abzuschliessen und der mit Schule+Kultur vereinbarte Beitrag darin aufzuführen. Schule+Kultur erhält eine Kopie der Vereinbarung.
Was gilt in Bezug auf Urheberrechte (Musik, Texte, Bilder) im schulischen Bereich?
Bei der Verwendung fremder Materialien gelten die Bestimmungen des Urheberrechts. Urheberrechtlich geschützt sind gedruckte und digitalisierte Materialien, Ton- und Bilddokumente, Gemälde usw. Für den Gebrauch urheberrechtlich geschützter Werke räumt das Urheberrecht den Schulen spezielle Rechte für den Einsatz im Klassenverband ein. Eine gute Übersicht bietet dieser Artikel des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum.
Was gilt in Bezug auf Urheber- und Nutzungsrechte von Werken (Bilder, Texte, Filme), die im Schulkontext entstanden sind?
Die Urheberrechte für entstandene Werke werden in Absprache mit den Kulturanbieter/innen, der Schule und Schule+Kultur im Vorfeld in der Vereinbarung schriftlich festgelegt.
Was gilt in Bezug auf die Verwendung von Bildmaterial, auf denen Schüler/innen erkennbar sind?
Fotos, Film- und Tonaufnahmen von Schüler/innen dürfen nur mit der schriftlichen Einwilligung eines/einer Erziehungsberechtigten aufgenommen und veröffentlicht werden. In dieser Einwilligung muss erkennbar sein, zu welchen Zwecken und in welchen Medien die Aufnahmen veröffentlicht werden. Hierzu sind die Bestimmungen der Schulen zur Kenntnis zu nehmen respektive zu befolgen. Ab einem Alter von 18 Jahren unterschreiben die Schüler/innen die Einwilligung selber. Ein Factsheet mit Muster-Einverständniserklärung liegt auf unserer Download-Seite.
Abläufe und Zuständigkeiten
Welche Rollenverteilung und Abläufe sind zwischen mir als Kulturanbieter/in, der Schule und Schule+Kultur üblich?
Zusammenarbeit, Rollenverteilung und Abläufe variieren je nach Art des Angebots: Bei manchen Veranstaltungen füllen die Lehrpersonen auf der Website ein Anmeldeformular aus und Schule+Kultur übermittelt die Buchung anschliessend an die Kulturanbieter/innen. Bei anderen Angeboten, meist Workshops und Veranstaltungen im Schulhaus ohne festes Datum, nehmen die Lehrpersonen direkt mit den Kulturanbieter/innen Kontakt auf und vereinbaren ein Datum. Dieses meldet die Lehrperson anschliessend Schule+Kultur. Auch in Bezug auf die Abrechnung gibt es unterschiedliche Vereinbarungen.
Bevor eine Zusammenarbeit definitiv beschlossen und das Angebot veröffentlicht wird, erhält der/die Kulturschaffende eine Vereinbarung mit allen relevanten Informationen.
Über welche Kommunikationskanäle bewirbt Schule+Kultur mein Angebot?
Alle Angebote werden auf der Website aufgeschaltet. Je nach Verfügbarkeit ist eine zusätzliche Präsenz im Newsletter und in den sozialen Medien von Schule+Kultur sowie weiteren Kommunikationskanälen der Bildungsdirektion möglich.
Was gibt es in Bezug auf die Kommunikation meiner Angebote zu beachten und welche Fristen muss ich einhalten?
Für die Publikation braucht es einen ansprechenden Titel und einen Ausschreibungstext, der über die künstlerischen Mittel, den thematischen Fokus und den schulischen Bezug Auskunft gibt. Weiter benötigt wird Foto- und (falls vorhanden) Videomaterial in guter digitaler Qualität für unsere Kommunikationskanäle. Die für die Ausschreibung relevanten Daten werden via Online-Formular erfasst. Wenn Kinder auf Fotos oder Filmen erkennbar sind, muss eine Einwilligung der Eltern zur Veröffentlichung vorliegen. Das Material muss spätestens drei Wochen vor Publikation an Schule+Kultur geliefert werden. Bei eigenen Kommunikations- und Marketingmassnahmen (Website, Flyer, Social Media, u.a.) ist an geeigneter Stelle auf die Zusammenarbeit und/oder finanzielle Unterstützung durch Schule+Kultur hinzuweisen. Weitere Informationen zu den Kommunikationsvorgaben Sie hier.
Geht Schule+Kultur neben den standardisierten Kommunikationsmassnahmen auch aktiv auf potentiell interessierte Klassen zu oder muss ich diese Aufgabe übernehmen?
Schule+Kultur beschränkt sich auf die standardisierten Kommunikationskanäle. Nur in Ausnahmefällen werden Klassen von Schule+Kultur gezielt angeschrieben. Besitzt der/die Kulturanbieter/in eigene Kontakte ins Schulfeld, dürfen diese selbstverständlich genutzt werden.
Wird mein Projekt von einer Fachperson bei Schule+Kultur begleitet und begutachtet? Hospitiert jemand bei meinen Projekten?
In der Entwicklungsphase eines Projektes stehen die Fachpersonen bei Schule+Kultur den Kulturschaffenden beratend zur Seite. Schule+Kultur ist ausserdem zur Qualitätssicherung darum bemüht, möglichst viele Angebote persönlich oder in Vertretung zu visionieren.
Holt Schule+Kultur Feedback bei den Klassen ein?
Bei einem Grossteil der Angebote erhält die Lehrperson im Anschluss ein Feedbackformular. Wird dieses an Schule+Kultur retourniert, erhält der/die Kulturanbieter/in eine Kopie.
Wie muss ich mein Angebot dokumentieren / reflektieren / evaluieren?
Alle Zusammenarbeiten (Bsp. Workshop-Angebot im Schulhaus, Kooperation mit einer Kulturinstitution, Festival etc.) werden regelmässig gemeinsam mit der Fachperson bei Schule+Kultur evaluiert.
Gibt es ein Netzwerk unter den Kulturschaffenden, die für Schule+Kultur arbeiten?
Unter dem Label «Kulturschwarm» hat Schule+Kultur 2021 gemeinsam mit der städtischen Fachstelle Schulkultur ein Netzwerk für Kulturschaffende im Schulkontext ins Leben gerufen. Dieses besteht derzeit aus folgendem Format:
- Das «Bienenhaus» versammelt ca. einmal jährlich alle Künstler/innen, Vermittler/innen und Vertreter/innen von Institutionen, mit denen die städtische oder kantonale Stelle zusammenarbeiten, zum Austausch.
Unvorhergesehenes, Absagen, Konflikte
Wie gehe ich vor, wenn es zwischen mir und der Lehrperson oder der Schulleitung zu einem unüberwindbaren Konflikt kommt?
Die/der Kulturanbieter/in nimmt mit der zuständigen Fachperson bei Schule+Kultur Kontakt auf. Schule+Kultur bietet sich an, in einem Konfliktfall zwischen den Parteien zu vermitteln, um eine Lösung für alle Beteiligten herbeizuführen.
Wie gehe ich vor, wenn ich eine Veranstaltung / einen Workshop aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Gründen verschieben oder absagen muss?
Die/der Kulturanbieter/in setzt umgehend das Betriebsbüro von Schule+Kultur und die Schule in Kenntnis und schlägt mögliche Ersatztermine vor. Ist eine Verschiebung nicht möglich, muss das Angebot storniert werden.
Wie ist das Vorgehen, wenn die Schule eine Veranstaltung / einen Workshop verschieben oder absagen muss?
Die Schule setzt umgehend das Betriebsbüro von Schule+Kultur und die/den Kulturanbieter/in Kenntnis und schlägt mögliche Ersatztermine vor. Alternativ sucht die Schule nach einer Ersatzklasse. Ist eine Verschiebung nicht möglich, muss das Angebot storniert werden.
Habe ich im Falle einer Stornierung durch die Schule oder im Falle einer eigenen Absage Anrecht auf Entschädigung?
Es gelten je nach Vereinbarung bzw. Anstellungsverhältnis und Stornierungsgrund unterschiedliche Ansprüche auf Entschädigung, die in den Zusammenarbeitsverträgen festgehalten sind. Die genauen Stornierungsbedingungen für Lehrpersonen finden Sie hier.
Welche Regeln gelten für Absagen aufgrund höherer Gewalt, Bsp. einer Epidemie / Pandemie, Naturkatastrophe, Streik, Unruhen?
Es gelten je nach Art der höheren Gewalt, Vereinbarung und Anstellungsverhältnis unterschiedliche Ansprüche auf Entschädigung, die in den Zusammenarbeitsverträgen festgehalten sind. Die genauen Stornierungsbedingungen bei höherer Gewalt für Lehrpersonen finden Sie hier.
Wer haftet für Sachschäden (technisches Equipment, Bühnenbild etc.) bei einer Veranstaltung / einem Workshop?
- Sachschaden verursacht durch Schule/Schüler/innen oder Lehrpersonen: es haftet grundsätzlich die Schule.
- Sachschaden verursacht durch Kunstschaffende: Der/die Kunstschaffende trägt den Schaden grundsätzlich selber.
Generell ist zu beachten, dass Haftungsfragen stark von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängen. Eine Haftung von Schule+Kultur bzw. der Bildungsdirektion ist nicht vorgesehen.
An wen wende ich mich, wenn ich eine Bescheinigung über Zwischenverdienst benötige?
Laden Sie das Formular «Bescheinigung über Zwischenverdienst» und/oder das Formular «Arbeitgeberbescheinigung» herunter und schicken Sie es vollständig und korrekt ausgefüllt ans Betriebsbüro von Schule+Kultur. Bitte beachten Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit zu rechnen ist.