Für Lehrpersonen
Allgemeine Fragen
Welche Aufgaben hat Schule+Kultur?
Schule+Kultur ist die kantonale Fachstelle für kulturelle Bildung und kulturelle Teilhabe in den Schulen. Vor diesem Hintergrund stellt Schule+Kultur ein vielfältiges kulturelles Angebot für Schulklassen zusammen und subventioniert diese. Schule+Kultur (ko)produziert zudem eigene Vermittlungsangebote, kooperiert mit Kulturschaffenden, Kunstvermittler/innen und Kulturinstitutionen und unterstützt Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Kulturinstitutionen.
Mit wem arbeitet Schule+Kultur zusammen?
Schule+Kultur gehört zur Abteilung Pädagogisches im Volksschulamt der Bildungsdirektion Kanton Zürich und ist auch im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes tätig. Schule+Kultur richtet sich somit an die Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen und das Berufsvorbereitungsjahr. Das Angebot steht sowohl Regel- als auch Sonderschulen zur Verfügung. Zu den Kulturanbietenden zählen zahlreiche Zürcher Kulturinstitutionen und professionelle freie Kulturschaffende und -organisationen.
Wie wählt Schule+Kultur ihre Angebote aus?
Folgende Kriterien muss ein Angebot erfüllen, damit es für eine Aufnahme ins Programm von Schule+Kultur in Frage kommt:
- Das Angebot richtet sich an Schulklassen der Volksschule und/oder Sek II.
- Das Angebot ermöglicht den Schüler/innen die Auseinandersetzung mit kulturellen und künstlerischen Inhalten und nimmt Bezug auf deren Lebenswelt.
- Diese Auseinandersetzung kann einerseits rezeptiv sein (z.B. Konzert, Vorstellung), andererseits soll die Beteiligung der Schüler/innen bewusst gefördert werden, indem die Angebote interaktiv, partizipativ oder kollaborativ angelegt sind.
- Das Angebot wird von Fachpersonen mit entsprechender Ausbildung und/oder Erfahrung in der Kulturvermittlungspraxis geleitet. Ein regionaler Bezug zum Kanton Zürich wird begrüsst.
- Das Angebot berücksichtigt die Bedürfnisse von Bildung und Schule; vgl. dazu die Arbeitsprinzipien im Programm «Kultur macht Schule» (erarbeitet von Carmen Mörsch im Auftrag der Fachstelle Kulturvermittlung Kanton Aargau) sowie der Ratgeber «Kunstlabore: Für mehr Kunst in Schulen!».
Für die Auswahl verantwortlich sind die Expertinnen und Experten der einzelnen Kunstsparten von Schule+Kultur. Sie entscheiden darüber, welche Veranstaltungen die Fachstelle mitfinanziert und ausschreibt. Bei gewissen Programmen werden zudem externe Fachpersonen beigezogen.
Generell ist zu beachten, dass Schule+Kultur viel mehr Anfragen erhält, als in das Angebot aufgenommen werden können.
Fragen rund um unser Angebot
Vor der Veranstaltung
Planen
Wo kann ich mich über die Kulturangebote von Schule+Kultur informieren?
Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Hier auf unserer Website finden Sie das aktuelle Angebot von Schule+Kultur.
- Auf Instagram und Facebook sind wir ebenfalls präsent mit Hinweisen, Vorschauen und Berichten über zurückliegende Veranstaltungen.
- Falls Sie sich regelmässig aus erster Hand informieren lassen wollen, melden Sie sich am besten gleich hier für unseren Newsletter an; er erscheint etwa alle drei Wochen.
- Hinweise auf einzelne Kulturveranstaltungen erhalten Sie zudem, wenn Sie die VSA-Wocheninfo abonnieren.
Wie finde ich auf der Website ein passendes Angebot?
Sie haben mehrere Möglichkeiten: Stöbern Sie sich durch die Fülle unserer Angebote und lassen Sie sich von den Veranstaltungsbeschrieben inspirieren, suchen Sie ganz gezielt im gelben Filter mit dem Titel «Angebote finden» oder nach Sparten. Thematische Schwerpunkte und aktuelle Empfehlungen finden Sie unter Tipps und Themen.
Zu all unseren Angeboten auf der Website schuleundkultur.zh.ch finden Sie einen Beschrieb mit Bildern, Links und Trailern sowie mit organisatorischen Informationen zu Dauer, Veranstaltungsort, Alterskategorie, Sprache, Kosten und Kontaktpersonen.
Ich möchte mich zu den Angeboten von Schule+Kultur beraten lassen. Wo kann ich das tun?
Falls Sie Fragen zu einem Angebot haben oder weitergehende Informationen wünschen, beraten wir Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein E-Mail.
Gibt es spezifische Angebote für fremdsprachige Schüler/innen?
Unsere Veranstaltungen sind primär in deutscher Sprache. Vereinzelt haben wir Musikproduktionen, Museumsworkshops, Filme oder Theaterstücke in Fremdsprachen im Angebot. Für die Mittel- und Berufsfachschulen gibt es zudem Lesungen in Französisch und Englisch. Die entsprechenden Angebote sind im Beschrieb gekennzeichnet und können über die gelbe Filterfunktion «Angebote finden» gezielt abgefragt werden. Eine Zusammenstellung von Aufführungen und Konzerten sowie Workshops, die mit wenig oder ganz ohne Sprache auskommen, finden Sie hier.
Wie inklusiv sind die Angebote von Schule+Kultur?
Schule+Kultur und ihre Kulturanbietenden möchten, dass die Tür zu Kunst und Kultur allen Schülerinnen und Schülern offensteht. Piktogramme, hinterlegt bei den einzelnen Angeboten, geben Auskunft über die unterschiedlichen Zugangshilfen für Menschen mit einer Behinderung. Die Piktogramme sollen den Lehrpersonen zur Orientierung dienen und können auch als Suchkriterium im gelben Filter «Angebote finden» ausgewählt werden. Einen Überblick über alle Zugangshilfen finden Sie hier.
Schule+Kultur, die Kulturschaffenden und -institutionen bieten selbstverständlich auch persönliche Beratung zur Zugänglichkeit bei einzelnen Angeboten an und sind dankbar für Feedbacks in Bezug auf die Umsetzung.
Kann ich Veranstaltungen in anderen Kantonen buchen?
Unser Angebot beschränkt sich bis auf wenige Ausnahmen auf den Kanton Zürich. Falls Sie eine ausserkantonale Veranstaltung besuchen möchten, die nicht zum Angebot von Schule+Kultur zählt, können wir Sie weder bei den Reisekosten noch bei der Veranstaltung finanziell unterstützen.
Hat Schule+Kultur die gleichen Angebote wie Schulkultur Stadt Zürich?
Schule+Kultur ist die kantonale, Schulkultur Stadt Zürich die städtische Fachstelle für Kulturvermittlung an Schulen. Ihre Angebote sind nicht identisch und werden auf verschiedenen Plattformen kommuniziert. Schulkultur Stadt Zürich beteiligt sich jedoch an ausgewählten Veranstaltungen von Schule+Kultur wie «Literatur aus erster Hand», «Dreh mit dem Buch», «Winterreise» oder dem Festival «Blickfelder».
Können Schulen aus der Stadt Zürich Angebote von Schule+Kultur ebenfalls buchen?
Ja, das ist mit wenigen Ausnahmen (zum Beispiel Oper/Ballett, Schauspielhaus, Tonhalle Zürich) möglich. Unsere Angebote sind für Stadtzürcher Schulen in der Regel jedoch kostenpflichtig und müssen über das Globalbudget der Schule abgerechnet werden. Kostenlos sind Angebote, die Schulkultur Stadt Zürich von Schule+Kultur einkauft, etwa im Rahmen unserer Veranstaltungen «Literatur aus erster Hand», «Dreh mit dem Buch», «Theaterreise» oder dem Festival «Blickfelder» sowie einzelne Museumsworkshops.
Sind die Angebote von Schule+Kultur auf den Lehrplan 21 abgestimmt?
Viele unserer Angebote eignen sich ausgezeichnet, um Schulstoffe aus dem Lehrplan 21 auf lebendige Art und Weise zu vermitteln. Mögliche Bezüge zum Unterricht sowie ein Link auf das entsprechende Kapitel im Lehrplan 21 finden Sie bei den einzelnen Angeboten.
Ich möchte Kulturverantwortliche/r an meiner Schule werden. Wie muss ich vorgehen?
Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung Ihrer Schule. Sie kann im Rahmen der schulinternen Organisation eine oder mehrere kulturverantwortliche Lehrpersonen beauftragen, die die Koordination der kulturellen Bildung an der Schule übernimmt/übernehmen.
Falls Sie Fragen dazu oder zu unserem kulturellen Angebot haben, beraten wir Sie gerne persönlich oder an unseren Netzwerktreffen.
Wo können sich Schüler/innen und ihre Familien über ausserschulische Kulturveranstaltungen informieren?
Auf dem Kinder-Kultur-Kalender kikuka.ch und der Kulturagenda kulturzueri.ch gibt es eine grosse Auswahl an Veranstaltungen aus allen Kunstsparten im ganzen Kanton Zürich.
Buchen
Wo kann ich die Angebote von Schule+Kultur buchen?
Unsere Angebote können Sie entweder direkt über unsere Webseite buchen oder wir verknüpfen Sie mit den jeweiligen Anbietenden. Im Beschrieb zu den einzelnen Angeboten finden Sie den Link zum Anmeldeformular oder im Fall von Workshops im Schulhaus den Kontakt der Kulturschaffenden, mit denen Sie bilateral einen Termin vereinbaren können.
Muss ich mich registrieren, bevor ich ein Angebot buchen kann?
Sie können unsere Angebote entweder als Gast via elektronischem Anmeldeformular buchen, oder Sie erstellen Ihr persönliches Login. Letzeres hat den Vorteil, dass Sie Ihre Kontaktdaten nicht jedesmal erneut eingeben müssen und Sie jederzeit die Übersicht über Ihre aktuellen Buchungen einsehen können.
Was geschieht mit meinen Personendaten?
Wir lesen die Angaben, die Sie auf dem Anmeldeformular gemacht haben, in unser Buchungssystem und in unsere Adressdatei ein. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und geben sie nicht weiter.
Wie viele Begleitpersonen darf ich mitnehmen?
Pro Klasse und Veranstaltung dürfen Sie in der Regel bis zu 3 Begleitpersonen anmelden; in Ausnahmefällen sind mehr möglich. Wenn Sie zusätzliche Begleitpersonen wünschen, begründen Sie dies bei der Anmeldung im Kommentarfeld.
Im Opernhaus und in der Tonhalle sind generell maximal 2 Begleitpersonen zugelassen.
Wieviel kosten die Angebote?
Die Kosten variieren je nach Angebot und sind im Veranstaltungsbeschrieb ersichtlich. Der entsprechende Preis ist von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich bereits subventioniert. Im Preis inbegriffen sind für alle Schulklassen der Volksschule (ausgenommen öffentliche Schulen der Stadt Zürich) sowie der Mittel- und Berufsschulen im Kanton Zürich die Fahrtkosten vom Schulhaus zu den jeweiligen Veranstaltungsorten und zurück.
Wie bezahle ich ein Angebot?
Schule+Kultur sendet Ihnen im Anschluss an die besuchte Veranstaltung eine Rechnung an diejenige Adresse, die Sie im Anmeldeformular angegeben haben. Vorauszahlungen sind nicht möglich. In gewissen Fällen läuft die Fakturierung auch direkt über den Kulturanbietenden.
Wieso sind die Angebote nicht wie bei Schulkultur Stadt Zürich kostenlos?
Im Kanton Zürich beteiligen sich die Gemeinden an den Kosten; zusätzlich vergünstigt die Bildungsdirektion die Angebote subsidiär. Bei den Angeboten von Schulkultur Stadt Zürich übernimmt die Stadt Zürich die gesamten Kosten.
Sind die ZVV-Tickets im Preis inbegriffen?
Für sämtliche Volksschulen, Mittel- und Berufsschulen im Kanton Zürich sind die ZVV-Tickets in allen Angeboten von Schule+Kultur inbegriffen. Bei Klassen der öffentlichen Volksschule Stadt Zürich werden die Fahrkarten nur dann übernommen, wenn der Veranstaltungsort ausserhalb der Stadtgrenze liegt.
Wie viele Tage im Voraus muss ich ein Angebot buchen?
Der Anmeldeschluss ist nicht überall gleich. Bitte entnehmen Sie ihn der rechten Spalte im Beschrieb zum jeweiligen Angebot; er liegt in den meisten Fällen rund 3 Wochen vor der Veranstaltung.
Bis wann kann ich einzelne Karten zurückgeben resp. nachbestellen?
In der Regel ist eine Rückgabe bis 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Nachbestellungen sind möglich, sofern noch Karten vorhanden sind. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Betriebsbüro von Schule+Kultur.
Wie viele Angebote kann ich in einem Schuljahr buchen?
Bei den meisten Angeboten können Sie so viele Veranstaltungen buchen, wie es Ihr Budget zulässt. Wir freuen uns über jede Anmeldung.
Kann ich ein Angebot auch für andere Klassen / die ganze Schule buchen?
Sie können das Anmeldeformular auch für andere Klassen oder das ganze Schulhaus ausfüllen und / oder Termine mit den Kunstschaffenden vereinbaren. Wir benötigen jedoch für jede Buchung die Angaben einer Kontaktperson. Bitte beachten Sie, dass unser subventioniertes Kontingent bei einigen Angeboten nicht für ein gesamtes Schulhaus ausreicht und eine zusätzliche Mitfinanzierung der Schule nötig ist. Kontaktieren Sie für genauere Angaben die spartenverantwortliche Person in unserem Team oder das Betriebsbüro.
Das Angebot ist zu teuer; erhalten wir zusätzliche Vergünstigungen?
Nein. Die Angebote von Schule+Kultur sind bereits subventioniert. Wir haben keine Möglichkeit, sie weiter zu vergünstigen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine Ausnahmen machen können.
Stornieren
Bis wann kann ich ein gebuchtes Angebot stornieren?
Das ist unterschiedlich je nach Angebot und Veranstalter/in; bitte klären Sie das frühzeitig ab:
- Angebote im Schulhaus können Sie in der Regel bis zu 3 Monate im Voraus kostenlos stornieren; zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie den vollen Betrag bezahlen.
- Besuche in Kulturinstitutionen können Sie bis 2 Monate im Voraus kostenlos stornieren.
- Literarische Angebote gelten als definitiv gebucht, sobald Sie von uns die E-Mail-Bestätigung erhalten haben; sie können danach nicht mehr storniert werden.
- Kinobesuche können Sie bis 2 Wochen vor der Vorstellung kostenlos stornieren; eine Ausnahme sind die Tickets für das «Zurich Film Festival»; diese können nicht annulliert werden.
Ich kann einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?
Bitte versuchen Sie, wenn immer möglich, den Termin zu verschieben oder eine geeignete Ersatzklasse zu organisieren. Andernfalls müssen Sie den Termin gemäss unseren Richtlinien stornieren (siehe «Bis wann kann ich ein gebuchtes Angebot stornieren?»).
Die Veranstaltung wird von der Künstlerin / von der Institution abgesagt. Muss ich das Angebot trotzdem bezahlen?
Nein. Verletzt sich eine Künstlerin / ein Kunstvermittler oder wird krank, oder fällt eine Veranstaltung aus einem anderen Grund aus, versuchen wir sie zu verschieben. Ist das nicht möglich, entstehen für Sie keine Kosten.
Wer haftet, wenn eine Vorstellung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden muss?
Muss eine bereits gebuchte Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Pandemie, Streik im öffentlichen Verkehr etc.) abgesagt werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung. Schule+Kultur beurteilt jedoch alle Absagen individuell.
Vorbereiten
Wie kann ich das Angebot mit meinen Schüler/innen vor- oder nachbereiten?
Zu einzelnen Veranstaltungen gibt es spezifisches Unterrichtsmaterial, Einführungs- und/oder Nachgespräche oder Workshops. Die entsprechenden Angaben finden Sie bei den jeweiligen Angeboten.
Wo kann ich mich bei Fragen hinwenden?
Bei Veranstaltungen, die in Ihrem Schulhaus stattfinden, kontaktieren Sie bitte die jeweilige Kontaktperson; Sie finden die entsprechenden Angaben im Beschrieb. Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte an unser Betriebsbüro.
Bis wann spätestens muss ich die definitive Teilnehmerzahl melden?
Wir sind froh, wenn Sie das so frühzeitig wie möglich tun. Je nach Veranstaltung sind die Plätze / Anzahl Tickets begrenzt. Wir können daher nicht garantieren, dass Sie die Teilnehmerzahl kurzfristig erhöhen können.
Wenn Sie die Teilnehmerzahl nach Ablauf der Annullationsfrist verringern, müssen wir Ihnen die ursprüngliche gemeldete Teilnehmerzahl in Rechnung stellen.
Am Tag der Veranstaltung
Vor Beginn
Wieviel vorher muss ich mit meiner Klasse am Veranstaltungsort eintreffen?
Wir bitten Sie, 15–20 Minuten vor Veranstaltungsbeginn einzutreffen. Falls Sie sich mit Ihrer Klasse früher einfinden müssen, informieren wir Sie darüber in der schriftlichen Bestätigung.
Wer ist meine Kontaktperson vor Ort?
In jeder Kulturinstitution werden Sie und Ihre Klasse von einer verantwortlichen Person in Empfang genommen. Bei Workshops in den Schulen ist die jeweilige Projektleiterin / der jeweilige Projektleiter Ihre Ansprechperson.
Steht für meine Schüler/innen eine Garderobe zur Verfügung?
Normalerwiese ja. In Ausnahmefällen zeigt Ihnen die vor Ort zuständige Person, wo Sie Ihre Jacken und Rucksäcke deponieren können.
Gibt es eine Verpflegung an den jeweiligen Veranstaltungsorten?
Nein, meistens nicht. Bitte bringen Sie eine allfällige Verpflegung selber mit; klären Sie jedoch im Vorfeld mit der jeweiligen Kulturinstitution ab, wo Ihre Klasse essen und trinken kann.
Wen muss ich informieren, wenn ich mich mit meiner Klasse verspäte?
Wenn Sie sich verspäten, nehmen Sie bitte direkt mit der Kulturschaffenden, dem Kunstvermittler oder der Kulturinstitution Kontakt auf. Erreichen Sie dort niemanden oder haben Sie keine Telefonnummer der Verantwortlichen, können Sie während den Bürozeiten das Betriebsbüro von Schule+Kultur anrufen.
Welche Verhaltensregeln gelten während einer Veranstaltung?
Die Künstler/innen und Kulturinstitutionen erwarten, dass sich die Kinder und Jugendlichen respektvoll verhalten. Dazu gehört, dass sie während einer Veranstaltung weder essen noch trinken, elektronische Geräte ausschalten und die Veranstaltung nicht stören.
Wie lange sind ZVV-Tickets nach einer Veranstaltung gültig?
Die ZVV-Tickets berechtigen Sie und Ihre Schulklasse am Veranstaltungsdatum zur Hin- und Rückfahrt mit Tram, Bus, Zug oder Schiff. Umwegfahrten sind nicht erlaubt.
Was muss ich tun, wenn sich herausstellt, dass unsere Klasse nicht angemeldet worden ist?
Versuchen Sie direkt mit der Kulturinstitution abzuklären, ob Sie die Veranstaltung dennoch besuchen können. Informieren Sie unser Betriebsbüro anschliessend umgehend über den Vorfall.
Gibt es für den Besuch einer Veranstaltung Kleidervorschriften?
Nein, es gibt keine fixen Kleidervorschriften. Überlegen Sie sich jedoch im Voraus, welche Art Kleidung am besten geeignet ist. Für die meisten Veranstaltungen können sich die Kinder und Jugendlichen gleich anziehen wie in der Schule. Es gibt allerdings Ausnahmen: Bei einer Veranstaltung im Freien ist zum Beispiel robuste, wasserfeste Kleidung angebracht, in einem Tanzworkshop dagegen etwas möglichst Bequemes. Und beim abendlichen Besuch im Opernhaus nutzen Sie vielleicht die Gelegenheit, dass sich Ihre Schüler/innen extra fein machen.
Nach Beginn
Wer trägt die Verantwortung während einer Veranstaltung?
Als Lehrperson tragen Sie die disziplinarische Verantwortung für Ihre Klasse.
Dürfen wir die Veranstaltung / Kunstschaffenden fotografieren / aufnehmen?
Grundsätzlich dürfen Sie gemäss neuem Urheberrechtsgesetz Bilder und Aufnahmen nur verwenden, wenn Sie ausdrücklich die Erlaubnis dafür erhalten haben. Bitte klären Sie das im Vorfeld direkt mit der jeweiligen Institution oder bei einem Angebot im Schulhaus, einem Workshop oder einer Projektwoche mit der Künstlerin oder dem Kunstvermittler ab, was Sie fotografieren und/oder filmen dürfen. Ein Merkblatt: Bild- und Tonaufnahmen im Schulkontext finden Sie hier.
Wie verhalte ich mich in einem Notfall?
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort. In jeder Kulturinstitution ist Ihnen eine verantwortliche Kontaktperson zugeteilt. Bei Workshops in den Schulen ist die jeweilige Projektleiterin / der jeweilige Projektleiter Ihre erste Ansprechperson.
Ist meine Schulklasse / bin ich während einer Veranstaltung versichert?
Für die Veranstaltungen von Schule+Kultur gilt kein besonderer Versicherungsschutz; es gelten die gleichen Bestimmungen wie in der Schule:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind automatisch durch die obligatorische Krankenkasse gegen Unfall versichert.
- Lehrpersonen sind durch die Berufsunfallversicherung gegen Körperverletzungen versichert; bei Sachschäden gibt das Merkblatt «Sachschäden des Personals» Auskunft.
Wer haftet für Sachschäden (technisches Equipment, Bühnenbild etc.)?
- Sachschaden verursacht durch Schule/Schüler/innen oder Lehrpersonen: es haftet grundsätzlich die Schule.
- Sachschaden verursacht durch Kunstschaffende: Der/die Kunstschaffende trägt den Schaden grundsätzlich selber.
Generell ist zu beachten, dass Haftungsfragen stark von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängen. Eine Haftung von Schule+Kultur bzw. der Bildungsdirektion ist nicht vorgesehen.
Nach der Veranstaltung
Wir waren begeistert, wie können wir uns den Kulturschaffenden erkenntlich zeigen?
Die Kulturschaffenden freuen sich immer über eine Rückmeldung, sei das in Briefform, mit Zeichnungen oder mit einem Video-Clip.
Wie kann ich Schule+Kultur Feedback geben?
Sie erhalten zu jedem Angebot, das Sie über uns buchen, einen Feedbackbogen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie ihn vollständig ausfüllen. Je ausführlicher, desto besser. Sie können uns Ihre Beobachtungen auch per E-Mail oder während der Bürozeiten telefonisch zurückmelden. Für die Weiterentwicklung unseres Angebotes sind wir darauf angewiesen zu erfahren, wie Ihnen und Ihren Schüler/innen die Veranstaltung gefallen hat und wo Sie Verbesserungsmöglichkeiten sehen.
Kann ich Karten / Tickets, die wir nicht benutzt haben, zurückgeben?
Nein, das ist leider nicht möglich. Vergleichen Sie dazu unsere Stornierungsbedingungen.
Wie gehe ich vor, wenn ich eine falsche Rechnung erhalte?
Falls Sie Fragen zu einer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson, die auf der Rechnung aufgeführt ist.
Muss ich trotzdem bezahlen, wenn ich mit dem Angebot nicht zufrieden war?
In aller Regel ja. Oder wie es der legendäre Berner Chansonnier Mani Matter sagte: «Kunscht isch gäng äs Risiko».
Richtlinien (AGBs)
Die Richtlinien gelten für jedes Angebot. Wir bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich bei Fragen zu melden.
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